Liegenschaften werden oftmals mit einem Gewinn veräussert. Der erzielte Erlös aus dem Verkauf der Liegenschaft kann dabei deutlich höher sein als der damalige Anschaffungsbetrag. Dieser Grundstückgewinn wird im Zeitpunkt der massgebenden Handänderung sowohl bei natürlichen als auch bei juristischen Personen einmalig besteuert. Die Grundstückgewinnsteuer wird dabei von der Gemeinde, in welcher das Grundstück liegt, erhoben und nicht etwa am steuerlichen Sitz der Eigentümerin.
Unser kostenloser Onlinerechner hilft Ihnen, die zu erwartende Steuerlast abzuschätzen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Potenzialanalyse und bestmöglichen Optimierung Ihrer geplanten Liegenschaftstransaktion sowie bei der korrekten Deklaration im Rahmen der Grundstückgewinnsteuererklärung.
Die wichtigsten Informationen rund um die komplexe Thematik finden Sie auf unserer Wissensseite zur Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und stehen Ihnen bei allfälligen Fragen rund um das Thema Grundstückgewinnsteuer jederzeit zur Verfügung.